Betriebsrat
Die Berufung eines Betriebsrates ist nicht zwingend notwendig, die Arbeitnehmer entscheiden selber, ob sie einen Betriebsrat wählen wollen oder nicht.
Ein Betriebsrat kann in Firmen mit mehr als fünf Arbeitnehmern, die auch wahlberechtigt sind, einberufen werden. Wählbar sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die rechtliche Basis eines Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetze festgehalten. Die Mitglieder des Betriebsrats haben einen besonderen Kündigungsschutz.
Nach § 37 Abs. 4 des Betriebs – Verfassungsgesetzes darf der Lohn von Betriebsrats - Mitgliedern innerhalb von einem Jahr nach seiner Amtszeit nicht weniger bemessen werden als der Lohn von Arbeitnehmer mit gleichem Arbeitsbereich.
Dabei sollte man auf die Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer achten. Die Vorschrift umfasst nur den vom Unternehmer auf Grund des Arbeitsvertrags erbrachten Lohn.
Die Aufgaben des Betriebsrats sind in §§ 80 ff. des Betriebs - Verfassungsgesetzes BetrVG festgelegt. Es ist die Einhaltung der Rechtsvorschriften für die Arbeitnehmer, Arbeitnehmer fördernde Schulungen, die Unterstützung von Frauen, Schwerbehinderten, Jugendlichen und Ausländern.
Mitwirkungsrecht heißt, dass der Unternehmer verpflichtet ist, sich mit dem Betriebsrat zu beraten, ihm zuzuhören oder mit ihm ernsthaft zu verhandeln.
Beim Mitbestimmungsrecht darf der Unternehmer keine Maßnahmen durchführen, ohne vorher mit dem Betriebsrat gesprochen zu haben und der muss zustimmen. Ganz egal, um was es sich handelt. Der Betriebsrat denkt immer an das Wohl der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat hat Einsicht in die Bewerbungsunterlagen in dem so genannten Einstellungsverfahren, gehören auch die vom Unternehmer erstellten Papiere dazu. Durch eine unvollständige Information des Betriebsrats wird die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG nicht in Gang gesetzt. (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen: (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.)
Nach einer Entscheidung BAG 22.07.2008 - 1 ABR 40/07 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Unternehmer in einem Kodex das Verhalten der Mitarbeiter und die betriebliche Ordnung regeln will (Einführung von Ethikregeln).
Der Betriebsrat kann nicht bestimmen, dass der Unternehmer bei Nichteinhaltung des Mitbestimmungsrechts eine Strafe zu zahlen hat.
Summary:
Der Betriebsrat ist eine gewählte Institution der Arbeitnehmer eines Unternehmens, der die Interessen der Arbeitnehmer vertritt.